News vom 10.01.2020

Der Neue Führerschein B196

Was bedeutet B196?


Der neue Führerschein zum Motorradfahren mit dem Autoführerschein.

Die mögliche Eintragung der Schlüsselzahl B196 ist beschlossen und wurde am 20.12.2019 vom Bundesratgenehmigt und am 23.12.2019 im Bundesgesetzblatt verkündet.

Die Zusammenstellung der Ausbildungsinhalte im theoretischen wie auch im praktischen Teil wurden dabei vom Gesetzgeber festgelegt.

4 Unterichtseinheiten a 90 Minuten Theorie
(entspricht 8 x 45 Minuten Unterricht) sowie

5 Unterrichtseinheiten a 90 Minuten Praxis
(entspricht 10 x 45 Minuten Fahrunterricht)

Heißt nach Adam Ries:

9 × 90 Minuten = 810 Minuten / 60

gleich 13,5 Zeitstunden

also insgesamt

18 Ausbildungstunden a 45 Minuten


Die Ausbildung:
Sie erfolgt ausschließlich in einer Fahrschule, deren Inhaber im Besitz einer Fahrlehrerlaubnis der Klasse A nach § 17 Absatz 2 Fahrlehrergesetz ist.

Ein Aufstieg zur Klasse A2 nach zwei Jahren Besitz der Ausbildung B196 ist nicht möglich.

Die Gültigkeit ist nur im Inland (keine Fahrten außerhalb von Deutschland erlaubt)

Mindestalter: 25 Jahre

Vorbesitz: Klasse B (länger als 5 Jahre)

Schulungsstoff:
Der Umfang der ausschließlich klassenspzifischen theoretischen Schulung beträgt mindestens 4 Unterrichtseinheiten und umfasst die Inhalte der Anlage 2.1 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung.

Auf die fahrpraktischen Übungen entfallen mindestens 5 Unterrichtseinheiten. Die Ausbildung hat gemäß Anlage 3 Nummer 4 und Anlage 4 Nummer 1und 2 Fahrschüler-Ausbildungsordnung zu erfolgen.

Dies MUSS von der ausbildenden Fahrschule nachgewiesen und am Ende der Ausbildung dem Bewerber bescheinigt werden.

Schulungsfahrzeug:
Entweder fährt man mit einem Fahrzeug der Fahrschule, oder bringt sein eigenes Fahrzeug mit. Hierbei ist es egal ob Motorrad oder Roller, auch egal ob Schaltgeriebe oder Automatik.

Für nähere Informationen könnt Ihr uns gerne jederzeit ansprechen.

Gerne empfehlen wir euch auch eine Fahrschule in eurer Region mit welcher wir zusammenarbeiten.